Rechtliches & Unterstützung in Österreich.

Orientierung für Menschen, die neu im Rollstuhl sind

Wenn sich das Leben plötzlich verändert - durch einen Unfall, eine Erkrankung oder eine Diagnose - dann ist es oft nicht nur der Körper, der neu lernen muss, sich zu orientieren. Auch rechtlich, organisatorisch und finanziell stellen sich viele Fragen. Wer übernimmt die Kosten für Hilfsmittel? Wo kann man Unterstützung beantragen? Welche Rechte stehen einem zu?

Diese Seite bietet dir einen umfassenden Überblick über wichtige rechtliche und praktische Aspekte für Menschen, die neu mit dem Rollstuhl leben - mit Fokus auf Österreich.

Ein Mann im Rollstuhl arbeitet mit einem Laptop, im Hintergrund unterhalten sich zwei Personen.

Erste Schritte:
Wer hilft mir weiter?

Nach einem einschneidenden Ereignis kann es schwierig sein, den Überblick zu behalten. In Österreich gibt es jedoch ein strukturiertes System an Sozialversicherungen, Behörden und Beratungsstellen, das Unterstützung bieten kann - wenn man weiß, wohin man sich wenden muss.

Diese Träger sind deine ersten Ansprechpersonen für:

  • medizinische Rehabilitation
  • Heilbehelfe und Hilfsmittel
  • Pflegegeld
  • berufliche Wiedereingliederung

Sozialversicherungsträger

Je nach deiner beruflichen Situation ist einer der folgenden Träger für dich zuständig:

Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)

Für alle gesetzlich versicherten Arbeitnehmer:innen

Pensionsversicherungsanstalt (PVA)

Zuständig für Rehabilitation, Pflegegeld und medizinische Maßnahmen

AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt)

Bei Arbeits- oder Wegeunfällen

BVAEB (für öffentlich Bedienstete, Eisenbahner, BVA-Mitglieder)

Hilfsmittel und Heilbehelfe
Was steht mir zu?

Wer im Rollstuhl lebt, ist häufig auf spezielle Hilfsmittel angewiesen - sei es zur Mobilität, zur Pflege oder zur Unterstützung im Alltag.

Der Bedarf wird individuell geprüft. Auch eine Wohnraumanpassung (z. B. Türverbreiterungen, barrierefreie Dusche) kann unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden - dazu mehr weiter unten.

In Österreich werden solche Heilbehelfe größtenteils von der Krankenkasse oder einem anderen zuständigen Versicherungsträger finanziert. Voraussetzung ist in der Regel:

  • ein ärztliches Attest
  • ein Kostenvoranschlag durch ein anerkanntes Sanitätshaus
  • die Genehmigung durch die Versicherung

Beispiele für gängige Hilfsmittel:

  • manuelle oder elektrische Rollstühle
  • Toilettenstühle, Duschstühle, Haltegriffe
  • Pflegebetten, Matratzen, Lagerungshilfen
  • Rampen, Hebelifte, Transferhilfen
  • Sitzkissen, Orthesen, Rollstuhlantriebe

Pflegegeld
Finanzielle Unterstützung bei erhöhtem Pflegebedarf

Das österreichische Pflegegeld ist eine Sozialleistung, die Menschen mit dauerhaftem Pflegebedarf monatlich ausbezahlt wird. Es dient dazu, die durch eine Behinderung oder Krankheit entstehenden Mehraufwendungen für Betreuung und Pflege abzufedern - unabhängig vom Einkommen oder Vermögen.

Wer hat Anspruch?

Alle Menschen mit einem dauerhaften Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden im Monat, sofern sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben.

Pflegegeldstufen (1 bis 7)

Die Höhe des Pflegegelds richtet sich nach dem tatsächlichen Pflegeaufwand:

StufePflegebedarf pro MonatBetrag (Stand 2026)
1ab 65 Stundenca. 206,20 €
2ab 95 Stundenca. 380,30 €
3ab 120 Stundenca. 592,60 €
4ab 160 Stundenca. 888,50 €
5über 180 Stunden + besondere Anforderungen ca. 1206,90 €
6über 180 Stunden + besondere Anforderungen ca. 1685,40 €
7über 180 Stunden + besondere Anforderungen ca. 2.214,80 €

Wichtig für Rollstuhlfahrer: Mindesteinstufung beim Pflegegeld

Für bestimmte Menschen, die überwiegend auf den selbstständigen Gebrauch eines Rollstuhls angewiesen sind, gelten gesetzliche Mindesteinstufungen beim Pflegegeld. Das betrifft unter anderem Personen mit Querschnittlähmung.

  • Mindestens Stufe 3: Bei Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr, die aufgrund einer Querschnittlähmung oder einer der weiteren gesetzlich genannten Erkrankungen bzw. Behinderungen überwiegend auf den selbstständigen Gebrauch eines Rollstuhls angewiesen sind.
  • Mindestens Stufe 4: Wenn zusätzlich eine Stuhl- oder Harninkontinenz bzw. eine Blasen- oder Mastdarmlähmung vorliegt.
  • Mindestens Stufe 5: Wenn zusätzlich ein deutlicher Ausfall von Funktionen der oberen Extremitäten vorliegt.

Gesetzliche Grundlage: § 4a Bundespflegegeldgesetz (BPGG)

Der Antrag wird bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) oder bei deinem Sozialversicherungsträger gestellt. Es erfolgt eine Begutachtung durch medizinisches Fachpersonal.

Weitere Infos und Anträge:

www.pensionsversicherung.at

Behindertenpass
& Parkausweis

Der Behindertenpass

Der Behindertenpass ist ein amtlicher Nachweis einer Behinderung und wird beim Sozialministeriumservice beantragt.

Mit dem Behindertenpass erhältst du Zugang zu:

  • Steuerlichen Freibeträgen
  • Preisnachlässen bei Mobilität, Kultur, Freizeit
  • Begünstigungen im Beruf (z. B. Kündigungsschutz)
  • Antrag auf Parkausweis

Voraussetzung: Ein Grad der Behinderung von mindestens 50 %, bestätigt durch ärztliche Gutachten.

Der Parkausweis nach § 29b StVO

Wenn du dich nicht oder nur sehr eingeschränkt zu Fuß fortbewegen kannst, kannst du zusätzlich einen Parkausweis beantragen. Er erlaubt das Parken auf Behindertenparkplätzen und bietet Erleichterungen im Straßenverkehr (z. B. in Kurzparkzonen).

Wichtig: Die Eintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel" im Behindertenpass ist Voraussetzung.

Beantragung:

www.sozialministeriumservice.at

Was erlaubt der Parkausweis?

Mit dem Parkausweis nach § 29b StVO gelten einige Parkerleichterungen:

Behindertenparkplätze

Auf gekennzeichneten Behindertenparkplätzen parken.

Kurzparkzonen

Ohne zeitliche Beschränkung parken.

Parkverbot

Auch an Stellen mit Parkverbot parken.

Fußgängerzonen

Während der erlaubten Ladetätigkeitszeiten parken.

Ein- & Aussteigen

Im Halte- und Parkverbot sowie in zweiter Spur halten, wenn es für das Ein-/Aussteigen oder Ein-/Ausladen notwendiger Hilfsmittel erforderlich ist.

Wichtig

Ohne zeitliche Beschränkung bedeutet in Kurzparkzonen nicht automatisch kostenloses Parken. Ob Parkgebühren entfallen, hängt von den jeweiligen Regelungen ab.

    Wohnen
    & Barrierefreiheit

    Ein barrierefreies Zuhause ist für viele Menschen mit Mobilitätseinschränkungen eine Grundvoraussetzung für Selbstständigkeit und Lebensqualität.

    Mögliche Unterstützungen:

    Zuschüsse zur Wohnraumanpassung

    (z. B. barrierefreie Dusche, Türverbreiterung, Rampe, Treppenlift)

    Je nach Bundesland und individueller Situation durch das Sozialministeriumservice, Landesförderstellen oder Gemeinde.

    KfW-ähnliche Fördermodelle

    in Österreich: Jedes Bundesland hat eigene Förderstellen für barrierefreies Bauen oder Umbauen (z. B. Wohnbauförderung, Landesförderungen)

    Barrierefreie Mietwohnungen:

    Wohnbauträger und Genossenschaften bieten spezielle Kontingente - meist nur mit Wohnberechtigungsschein zugänglich

    Tipp: Frühzeitig Kontakt mit dem Wohnbauträger oder der Gemeinde aufnehmen, da Umbauten mitunter genehmigungspflichtig sind.

    Mobilität
    & öffentlicher Verkehr

    Öffentlicher Verkehr

    Menschen mit Behindertenpass erhalten in vielen Verkehrsverbünden Preisermäßigungen oder Freifahrten.

    • ÖBB Vorteilscard "Spezial"
    • Begleitpersonen fahren oft kostenlos mit (bei Eintragung "Begleitperson erforderlich" im Behindertenpass)
    • Lokale Verkehrsunternehmen bieten eigene Angebote

    KFZ und Individualverkehr

    • Kfz-Steuerbefreiung für Menschen mit Behinderung
    • NoVA-Befreiung beim Neukauf eines angepassten Fahrzeugs
    • Zuschüsse für behindertengerechten Fahrzeugumbau (je nach Versicherungsträger oder Land)
    • Fahrdienste in vielen Städten (z. B. Fahrtendienst Wien, gemeinnützige Organisationen)

    Beruf
    & Wiedereinstieg

    Ein Rollstuhl bedeutet nicht automatisch das Ende des Berufslebens. In Österreich gibt es verschiedene Unterstützungsangebote zur beruflichen Teilhabe:

    • Stufenweise Wiedereingliederung nach längerer Krankheit
    • Umschulungen oder berufliche Rehabilitation

    über das AMS Reha-Team oder die PVA

    • Anpassung des Arbeitsplatzes

    (z. B. barrierefreier Zugang, ergonomische Hilfsmittel)

    • Kündigungsschutz für begünstigte Behinderte
    • Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderung einstellen

    Beratungsstellen für berufliche Themen:

    AMS Reha-Beratung:

    www.ams.at

    Arbeiten trotz Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension

    Eine Erwerbstätigkeit ist grundsätzlich möglich. Sie kann aber Auswirkungen auf die Höhe der Pension haben und zu einer Überprüfung der Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit führen.

    Aktuelle Werte 2026:

    • Geringfügigkeitsgrenze: 551,10 € / Monat
    • Kürzung erst, wenn zusätzlich das monatliche Gesamteinkommen aus Bruttopension + Erwerbseinkommen über 1.599,99 € liegt
    • über 1.599,99 € bis 2.400,09 € → 30 %
    • über 2.400,09 € bis 3.199,99 € → 40 %
    • ab 3.200,00 € → 50 % Anrechnung auf den jeweiligen Einkommensteil

    Arbeitsaufnahme vorher abklären

    Vor Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bzw. eines Arbeitsversuchs sollte die Auswirkung auf die Pension mit der Pensionsversicherung abgeklärt werden.

    Gut zu wissen

    Seit September 2026 kann bei bestimmten medizinischen Begutachtungen der PVA eine Vertrauensperson mitgenommen werden.

    www.pensionsversicherung.at

    Steuerliche Vorteile
    & finanzielle Erleichterungen

    Menschen mit Behinderung haben in Österreich Anspruch auf verschiedene steuerliche Erleichterungen, etwa:

    • Außergewöhnliche Belastungen (z. B. Therapiekosten, Fahrtkosten, Hilfsmittel)
    • Freibeträge je nach Grad der Behinderung
    • Kfz-Steuerbefreiung
    • Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer

    Alle Informationen findest du auf:

    www.finanz.at/thema/behindertenfreibetrag/

    Anlaufstellen
    & unabhängige Beratung

    Auch wenn Vivara keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung anbietet, findest du hier seriöse Stellen, die dir weiterhelfen:

    Sozialministeriumservice

    www.sozialministeriumservice.at

    Behindertenanwaltschaft Österreich

    Unabhängige Anlaufstelle für Diskriminierungsfragen

    www.behindertenanwalt.gv.at

    SLIÖ - Selbstbestimmt Leben Österreich

    Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung

    www.slioe.at

    Hilfswerk, Caritas, Volkshilfe, Diakonie

    Bieten in vielen Bundesländern Unterstützung, Pflege und Beratung

    Hinweis

    Diese Seite bietet einen allgemeinen Überblick über rechtliche und organisatorische Themen im Zusammenhang mit Mobilitätseinschränkungen. Sie ersetzt keine individuelle Beratung durch Behörden oder Fachstellen. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an deinen Versicherungsträger, das Sozialministeriumservice oder eine spezialisierte Beratungsstelle.