Rechtliches

Rechtliches & Unterstützung in Österreich.

Orientierung für Menschen, die neu im Rollstuhl sind

Wenn sich das Leben plötzlich verändert – durch einen Unfall, eine Erkrankung oder eine Diagnose – dann ist es oft nicht nur der Körper, der neu lernen muss, sich zu orientieren. Auch rechtlich, organisatorisch und finanziell stellen sich viele Fragen. Wer übernimmt die Kosten für Hilfsmittel? Wo kann man Unterstützung beantragen? Welche Rechte stehen einem zu? 

 

Diese Seite bietet dir einen umfassenden Überblick über wichtige rechtliche und praktische Aspekte für Menschen, die neu mit dem Rollstuhl leben – mit Fokus auf Österreich. 

Erste Schritte:

Wer hilft mir weiter?

Nach einem einschneidenden Ereignis kann es schwierig sein, den Überblick zu behalten. In Österreich gibt es jedoch ein strukturiertes System an Sozialversicherungen, Behörden und Beratungsstellen, das Unterstützung bieten kann – wenn man weiß, wohin man sich wenden muss. 

Diese Träger sind deine ersten Ansprechpersonen für: 

  • medizinische Rehabilitation 
  • Heilbehelfe und Hilfsmittel 
  • Pflegegeld 
  • berufliche Wiedereingliederung 

Sozialversicherungsträger 
Je nach deiner beruflichen Situation ist einer der folgenden Träger für dich zuständig: 

Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) 
Für alle gesetzlich versicherten Arbeitnehmer:innen 

Pensionsversicherungsanstalt (PVA) 
Zuständig für Rehabilitation, Pflegegeld und medizinische Maßnahmen 

AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) 
Bei Arbeits- oder Wegeunfällen 

BVAEB (für öffentlich Bedienstete, Eisenbahner, BVA-Mitglieder) 

Hilfsmittel und Heilbehelfe

Was steht mir zu?

Wer im Rollstuhl lebt, ist häufig auf spezielle Hilfsmittel angewiesen – sei es zur Mobilität, zur Pflege oder zur Unterstützung im Alltag.

Der Bedarf wird individuell geprüft. Auch eine Wohnraumanpassung (z. B. Türverbreiterungen, barrierefreie Dusche) kann unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden – dazu mehr weiter unten.  

In Österreich werden solche Heilbehelfe größtenteils von der Krankenkasse oder einem anderen zuständigen Versicherungsträger finanziert. Voraussetzung ist in der Regel: 

  • ein ärztliches Attest 
  • ein Kostenvoranschlag durch ein anerkanntes Sanitätshaus 
  • die Genehmigung durch die Versicherung 

 Beispiele für gängige Hilfsmittel: 

  • manuelle oder elektrische Rollstühle 
  • Toilettenstühle, Duschstühle, Haltegriffe 
  • Pflegebetten, Matratzen, Lagerungshilfen 
  • Rampen, Hebelifte, Transferhilfen 
  • Sitzkissen, Orthesen, Rollstuhlantriebe 

Pflegegeld

Finanzielle Unterstützung bei erhöhtem Pflegebedarf

Das österreichische Pflegegeld ist eine Sozialleistung, die Menschen mit dauerhaftem Pflegebedarf monatlich ausbezahlt wird. Es dient dazu, die durch eine Behinderung oder Krankheit entstehenden Mehraufwendungen für Betreuung und Pflege abzufedern – unabhängig vom Einkommen oder Vermögen. 

 

Wer hat Anspruch? 

Alle Menschen mit einem dauerhaften Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden im Monat, sofern sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben. 

Pflegegeldstufen (1 bis 7) 

 

Die Höhe des Pflegegelds richtet sich nach dem tatsächlichen Pflegeaufwand: 

Stufe 

Pflegebedarf pro Monat 

Betrag (Stand 2025) 

1 

ab 65 Stunden 

ca. 175 € 

2 

ab 95 Stunden 

ca. 325 € 

 

 

 

7 

über 180 Stunden + besondere Anforderungen 

ca. 1.900 € 

Der Antrag wird bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) oder bei deinem Sozialversicherungsträger gestellt. Es erfolgt eine Begutachtung durch medizinisches Fachpersonal. 

 

Weitere Infos und Anträge: 

www.pensionsversicherung.at 

Behindertenpass

& Parkausweis

Der Behindertenpass 

Der Behindertenpass ist ein amtlicher Nachweis einer Behinderung und wird beim Sozialministeriumservice beantragt. 

Mit dem Behindertenpass erhältst du Zugang zu: 

  • Steuerlichen Freibeträgen 
  • Preisnachlässen bei Mobilität, Kultur, Freizeit 
  • Begünstigungen im Beruf (z. B. Kündigungsschutz) 
  • Antrag auf Parkausweis 

Voraussetzung: Ein Grad der Behinderung von mindestens 50 %, bestätigt durch ärztliche Gutachten. 

Der Parkausweis nach § 29b StVO 

Wenn du dich nicht oder nur sehr eingeschränkt zu Fuß fortbewegen kannst, kannst du zusätzlich einen Parkausweis beantragen. Er erlaubt das Parken auf Behindertenparkplätzen und bietet Erleichterungen im Straßenverkehr (z. B. in Kurzparkzonen). 

Wichtig: Die Eintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ im Behindertenpass ist Voraussetzung. 

Beantragung: 

www.sozialministeriumservice.at 

Wohnen

& Barrierefreiheit

Ein barrierefreies Zuhause ist für viele Menschen mit Mobilitätseinschränkungen eine Grundvoraussetzung für Selbstständigkeit und Lebensqualität. 

Mögliche Unterstützungen: 

Zuschüsse zur Wohnraumanpassung 
(z. B. barrierefreie Dusche, Türverbreiterung, Rampe, Treppenlift) 

Je nach Bundesland und individueller Situation durch das Sozialministeriumservice, Landesförderstellen oder Gemeinde. 

KfW-ähnliche Fördermodelle in Österreich:
Jedes Bundesland hat eigene Förderstellen für barrierefreies Bauen oder Umbauen (z. B. Wohnbauförderung, Landesförderungen) 

Barrierefreie Mietwohnungen: 
Wohnbauträger und Genossenschaften bieten spezielle Kontingente – meist nur mit Wohnberechtigungsschein zugänglich 

Tipp: Frühzeitig Kontakt mit dem Wohnbauträger oder der Gemeinde aufnehmen, da Umbauten mitunter genehmigungspflichtig sind. 

Mobilität

& öffentlicher Verkehr

Öffentlicher Verkehr 

Menschen mit Behindertenpass erhalten in vielen Verkehrsverbünden Preisermäßigungen oder Freifahrten. 

  • ÖBB Vorteilscard „Spezial“ 
  • Begleitpersonen fahren oft kostenlos mit (bei Eintragung „Begleitperson erforderlich“ im Behindertenpass) 
  • Lokale Verkehrsunternehmen bieten eigene Angebote 

 

KFZ und Individualverkehr 

  • Kfz-Steuerbefreiung für Menschen mit Behinderung 
  • NoVA-Befreiung beim Neukauf eines angepassten Fahrzeugs 
  • Zuschüsse für behindertengerechten Fahrzeugumbau (je nach Versicherungsträger oder Land) 
  • Fahrdienste in vielen Städten (z. B. Fahrtendienst Wien, gemeinnützige Organisationen) 

 

Beruf

& Wiedereinstieg

Ein Rollstuhl bedeutet nicht automatisch das Ende des Berufslebens. In Österreich gibt es verschiedene Unterstützungsangebote zur beruflichen Teilhabe: 

  • Stufenweise Wiedereingliederung nach längerer Krankheit 
  • Umschulungen oder berufliche Rehabilitation 

über das AMS Reha-Team oder die PVA 

  • Anpassung des Arbeitsplatzes 

(z. B. barrierefreier Zugang, ergonomische Hilfsmittel) 

  • Kündigungsschutz für begünstigte Behinderte 
  • Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderung einstellen 

Beratungsstellen für berufliche Themen: 

fit2work: www.fit2work.at 

AMS Reha-Beratung: www.ams.at 

Steuerliche Vorteile

& finanzielle Erleichterungen

Menschen mit Behinderung haben in Österreich Anspruch auf verschiedene steuerliche Erleichterungen, etwa: 

  • Außergewöhnliche Belastungen (z. B. Therapiekosten, Fahrtkosten, Hilfsmittel) 
  • Freibeträge je nach Grad der Behinderung 
  • Kfz-Steuerbefreiung 
  • Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer 

Alle Informationen findest du auf:
www.finanz.at/thema/behindertenfreibetrag 

Anlaufstellen

& unabhängige Beratung

Auch wenn Vivara keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung anbietet, findest du hier seriöse Stellen, die dir weiterhelfen: 

Sozialministeriumservice 
www.sozialministeriumservice.at 

Behindertenanwaltschaft Österreich
Unabhängige Anlaufstelle für Diskriminierungsfragen 
www.behindertenanwalt.gv.at 

SLIÖ – Selbstbestimmt Leben Österreich 
Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung 
www.slioe.at 

Hilfswerk, Caritas, Volkshilfe, Diakonie 
Bieten in vielen Bundesländern Unterstützung, Pflege und Beratung

Hinweis

Diese Seite bietet einen allgemeinen Überblick über rechtliche und organisatorische Themen im Zusammenhang mit Mobilitätseinschränkungen. Sie ersetzt keine individuelle Beratung durch Behörden oder Fachstellen. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an deinen Versicherungsträger, das Sozialministeriumservice oder eine spezialisierte Beratungsstelle.