Flugreisen mit dem Rollstuhl innerhalb Europas: Rechte, Unterstützung und praktische Hinweise
Kurzfassung:
Rechte laut EU-Verordnung (EG) Nr. 1107/2006
- Nichtdiskriminierung: Fluggesellschaften dürfen Buchung/Beförderung nicht wegen Behinderung verweigern.
- Kostenlose Unterstützung: Hilfe beim Check-in, Boarding, Umsteigen, Verstauen von Mobilitätshilfen.
- Transport von Rollstühlen: Rollstühle und andere Hilfen müssen unter bestimmten Bedingungen befördert werden, inklusive eines zweiten Rollstuhls/Sportrollstuhls/Zuggeräts.
- Barrierefreie Informationen: Wichtige Reiseinfos müssen in zugänglicher Form bereitgestellt werden.
- Entschädigung: Bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen besteht Anspruch auf Ersatz.
- Rechtsmittel: Bei verweigerter Beförderung oder Problemen können Beschwerden bei nationalen Durchsetzungsstellen (NEB) eingereicht werden.
Reisevorbereitung & Buchung
- Frühzeitige Anmeldung: Fluggesellschaft über Rollstuhl und Unterstützungsbedarf informieren (idealerweise bei Buchung).
- Details angeben: Maße, Gewicht, Batterietyp bei elektrischen Rollstühlen.
- Unterstützung buchen: Online, telefonisch oder über Reisebüro.
- Richtlinien prüfen: Transportbedingungen für Rollstühle (Kabine vs. Frachtraum).
Am Flughafen
- Anlaufstellen: Für Unterstützung bei Ankunft (Check-in, Sicherheitskontrolle, Boarding).
- Sicherheitskontrollen: Mit Sensibilität und Respekt durchführen.
- Rollstuhlhandling: Kostenloses Be- und Entladen, klare Rückgabeprozesse.
- Ein-/Aussteigen: Rampen, Lifte, Ambulifte; Hilfe beim Umsetzen auf Sitzplatz.
Im Flugzeug
- Verstauen von Hilfsmitteln: Platzbeschränkungen beachten, frühzeitig kommunizieren.
- Sitzplatzwahl: Fluggesellschaften bemühen sich um passende Sitzplätze und Nähe zur Begleitperson.
- Toiletten: Barrierefreiheit ist wichtig, aber nicht immer gegeben.
- Kabinenpersonal: Unterstützung bei allgemeinen Bedürfnissen, keine persönliche Pflege.
Herausforderungen & Lösungen
- Verweigerte Beförderung: Anspruch auf Erstattung/Umleitung, schriftliche Begründung verlangen.
- Schäden/Verlust: Sofort melden, dokumentieren, Entschädigung beantragen.
- Beschwerden: Kontakt zur NEB im jeweiligen EU-Land aufnehmen.
Praktische Tipps
- Rollstuhl vorbereiten: Zustand dokumentieren, abnehmbare Teile sichern, Batterie prüfen.
- Dokumente mitführen: Buchungsbestätigung, Unterstützungsnachweis, ärztliche Bescheinigung.
- Kommunikation: Klar und freundlich mit Personal sprechen, Bedürfnisse erklären.
- Reiseversicherung: Schutz für Mobilitätshilfen prüfen und ggf. abschließen.
Langfassung:
1. Einführung: Barrierefreies Reisen in Europa
Die Bedeutung von barrierefreiem Reisen für Menschen mit Behinderungen nimmt stetig zu. Insbesondere Flugreisen innerhalb Europas stellen für Rollstuhlnutzer ein wichtiges Thema dar. Dieser Bericht bietet umfassende Informationen über die Rechte, die verfügbare Unterstützung und praktische Tipps, um eine reibungslose Reise zu gewährleisten. Die Grundlage dieser Rechte bildet die EU-Verordnung (EG) Nr. 1107/2006.
2. Ihre Rechte verstehen: Die EU-Verordnung (EG) Nr. 1107/2006
- 2.1 Die Kernprinzipien: Nichtdiskriminierung und Gleichberechtigung
Personen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität haben das grundlegende Recht auf Flugreisen, die mit denen anderer Bürger vergleichbar sind 1. Dieses Prinzip ist im EU-Recht verankert und zielt darauf ab, die Inklusion im Luftverkehr zu gewährleisten. Fluggesellschaften dürfen die Buchung oder Beförderung von Passagieren aufgrund ihrer Behinderung oder eingeschränkten Mobilität nicht verweigern 1. Dieses Verbot stellt einen zentralen Schutz dar, der sicherstellt, dass Fluggesellschaften Reisende nicht willkürlich ausschließen können. Die Verordnung zielt darauf ab, die freie Bewegung, die Wahlfreiheit und die Nichtdiskriminierung von behinderten Fluggästen im Luftverkehr zu gewährleisten und orientiert sich an umfassenderen Grundsätzen der Gleichheit 2. Dies verbindet die Rechte im Luftverkehr mit fundamentalen Menschenrechten und unterstreicht die Bedeutung der Verordnung als Teil eines größeren gesellschaftlichen Engagements für Inklusion. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Organisationen von Menschen mit Behinderungen die tatsächliche Wirksamkeit dieser Verordnung in der Praxis kritisch sehen 3. Das Europäische Behindertenforum hebt anhaltende Probleme wie die Verweigerung der Beförderung und unzureichende Unterstützung hervor, was darauf hindeutet, dass die Absicht der Verordnung nicht immer vollständig umgesetzt wird. Dies deutet auf eine Diskrepanz zwischen dem rechtlichen Rahmen und der gelebten Erfahrung einiger Reisender hin.
- 2.2 Anwendungsbereich der Verordnung
Die Verordnung gilt für Flughäfen innerhalb der EU sowie für Fluggesellschaften, die Flüge von, über oder zu einem EU-Flughafen durchführen 4. Diese breite Anwendung deckt die meisten Flugreisen innerhalb Europas ab. Als “behinderte Person oder Person mit eingeschränkter Mobilität” gilt jede Person, deren Mobilität bei der Nutzung von Transportmitteln aufgrund einer körperlichen (sensorischen oder die Mobilität betreffenden, dauerhaften oder vorübergehenden), geistigen oder psychischen Beeinträchtigung, einer anderen Ursache von Behinderung oder des Alters eingeschränkt ist und die besondere Aufmerksamkeit und eine Anpassung der für alle verfügbaren Dienstleistungen an ihre besonderen Bedürfnisse benötigt 1. Diese Definition ist bewusst weit gefasst, um ein breites Spektrum von Bedürfnissen zu berücksichtigen. Die umfassende Definition stellt sicher, dass eine Vielzahl von Personen mit Mobilitätseinschränkungen erfasst wird, einschließlich derer, die verschiedene Arten von Mobilitätshilfen über Rollstühle hinaus verwenden. Diese Inklusivität ist entscheidend, um sicherzustellen, dass die Rechte für eine vielfältige Gruppe von Reisenden gelten, da eingeschränkte Mobilität aus verschiedenen Gründen resultieren kann.
- 2.3 Ausnahmen und besondere Bedingungen
Es gibt begrenzte Ausnahmen, bei denen die Beförderung aufgrund von gesetzlich festgelegten Sicherheitsanforderungen oder wenn die Größe des Flugzeugs oder seiner Türen die Beförderung physisch unmöglich macht, verweigert werden kann 1. Diese Ausnahmen sind für tatsächliche Sicherheitsbedenken und nicht für diskriminierende Praktiken vorgesehen. Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, die betroffene Person unverzüglich über die Gründe der Verweigerung zu informieren und angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um eine akzeptable Alternative anzubieten 1. Zudem haben Personen, denen die Beförderung aus diesen Gründen verweigert wurde, das Recht auf Erstattung oder Umleitung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 1.
3. Reiseplanung und Buchung: Ein reibungsloser Start
- 3.1 Information der Fluggesellschaften über Ihre Bedürfnisse: Voranmeldung
Reisende sollten die Fluggesellschaft, ihr Reisebüro oder den Reiseveranstalter so früh wie möglich, idealerweise bei der Buchung, über ihren Rollstuhl und ihre Unterstützungsbedürfnisse informieren 4. Eine frühzeitige Benachrichtigung ermöglicht es den Fluggesellschaften, ausreichend Zeit für die Vorbereitung zu haben. Insbesondere für elektrische Rollstühle wird eine Voranmeldefrist von 48 Stunden empfohlen, da hier möglicherweise Platzbeschränkungen gelten 5. Elektrische Rollstühle erfordern oft spezielle Handhabung und Lagerung. Es ist wichtig, detaillierte Angaben zu den Abmessungen, dem Gewicht und dem Batterietyp des Rollstuhls (falls zutreffend) zu machen. Diese Informationen sind für den sicheren und vorschriftsmäßigen Transport entscheidend. Die rechtzeitige und detaillierte Bereitstellung von Informationen ist für die Fluggesellschaften von entscheidender Bedeutung, um die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, angemessene Unterstützung zuzuweisen und die sichere Handhabung von Mobilitätshilfen zu gewährleisten. Dieser proaktive Schritt kann das Risiko von Problemen am Reisetag erheblich verringern und es den Fluggesellschaften ermöglichen, die Logistik zu planen und die richtigen Geräte und das richtige Personal bereitzustellen.
- 3.2 Buchung von Unterstützungsleistungen
Passagiere haben das Recht, an Flughäfen (bei Abflug, Ankunft und während des Transits) und an Bord von Flugzeugen kostenlose Unterstützung zu erhalten 1. Dies ist ein grundlegendes Recht gemäß der EU-Verordnung. Die verfügbaren Arten von Unterstützung umfassen Hilfe beim Check-in, bei der Sicherheitskontrolle, beim Einsteigen, beim Umsteigen zu und von Sitzen sowie beim Verstauen von Mobilitätshilfen 1. Dies umreißt den Umfang der Unterstützung, die Passagiere erwarten können. Reisende sollten sich bei der Flugbuchung, entweder online, telefonisch oder über ein Reisebüro, erkundigen, wie sie Unterstützung anfordern können. Verschiedene Buchungskanäle bieten unterschiedliche Möglichkeiten, Unterstützung anzufordern. Die Verordnung schreibt kostenlose Unterstützung vor, aber Passagiere sollten diese proaktiv anfordern, um sicherzustellen, dass sie bei Bedarf verfügbar ist, da Flughäfen und Fluggesellschaften eine Vorankündigung benötigen, um Ressourcen effektiv zuzuweisen. Obwohl das Recht besteht, hängt die praktische Umsetzung davon ab, dass Passagiere ihre Bedürfnisse im Voraus mitteilen, um eine angemessene Ressourcenallokation zu ermöglichen und Verzögerungen oder Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
- 3.3 Klärung der Richtlinien der Fluggesellschaften für den Rollstuhltransport
Es wird empfohlen, sich bei der Fluggesellschaft nach ihren spezifischen Richtlinien für den Transport von Rollstühlen zu erkundigen, einschließlich der Frage, ob diese in der Kabine befördert werden können oder im Frachtraum verstaut werden müssen 5. Die Richtlinien der Fluggesellschaften können je nach Flugzeugtyp und anderen Faktoren variieren. Erkundigen Sie sich nach Einschränkungen hinsichtlich Größe, Gewicht oder Art des Rollstuhls, der befördert werden kann. Diese Einschränkungen beziehen sich in der Regel auf Sicherheitsaspekte und die Kapazitäten des Flugzeugs. Die Richtlinien der Fluggesellschaften können unterschiedlich sein, daher ist die direkte Kommunikation unerlässlich, um Überraschungen am Flughafen zu vermeiden und sicherzustellen, dass der Rollstuhl wie benötigt transportiert werden kann. Diese personalisierte Anfrage hilft Passagieren, die spezifischen Anforderungen und potenziellen Einschränkungen der Fluggesellschaft, mit der sie fliegen, zu verstehen und so Komplikationen in letzter Minute zu vermeiden.
4. Navigation auf Flughäfen: Unterstützung am Boden
- 4.1 Ankunft und ausgewiesene Anlaufstellen für Unterstützung
Flughäfen sind verpflichtet, Anlaufstellen einzurichten, an denen behinderte Personen ihre Ankunft einfach melden und Unterstützung anfordern können 4. Dies gewährleistet einen klaren Ansprechpartner für die Anforderung von Hilfe. Diese Anlaufstellen befinden sich in der Regel an den Hauptterminals, in Check-in-Bereichen, an Verkehrsstationen, Taxiständen und auf Parkplätzen 4. Dies sind strategische Standorte für eine einfache Erreichbarkeit bei der Ankunft. Reisende sollten diese Anlaufstellen nach ihrer Ankunft aufsuchen und ihre Bedürfnisse klar mitteilen. Eine klare Kommunikation erleichtert eine effiziente Unterstützung. Ausgewiesene Anlaufstellen für Unterstützung sollen eine klare und zugängliche Möglichkeit für Rollstuhlnutzer bieten, den Unterstützungsprozess nach der Ankunft am Flughafen einzuleiten. Dieser strukturierte Ansatz stellt sicher, dass Passagiere wissen, wohin sie sich wenden müssen, um Hilfe anzufordern, was die anfängliche Erfahrung am Flughafen weniger stressig und besser organisiert macht.
- 4.2 Check-in- und Sicherheitsverfahren für Rollstuhlnutzer
Passagiere haben Anspruch auf Unterstützung beim Check-in, z. B. Hilfe mit Gepäck und beim Erhalt von Bordkarten. Diese Unterstützung gewährleistet einen reibungsloseren Check-in-Prozess. Rollstuhlnutzer durchlaufen in der Regel die Sicherheitskontrolle, und ihre Mobilitätshilfen werden ebenfalls überprüft. Sicherheitskontrollen sind obligatorisch, sollten aber mit Sorgfalt durchgeführt werden. Flughafenpersonal sollte geschult sein, diese Verfahren respektvoll und effizient zu handhaben 4. Schulungen sind entscheidend, um eine angemessene und respektvolle Behandlung zu gewährleisten. Obwohl Sicherheitsverfahren notwendig sind, sollten Rollstuhlnutzer erwarten, dass diese mit Sensibilität und Verständnis für ihre spezifischen Bedürfnisse durchgeführt werden. Dies betrifft einen potenziell angstauslösenden Teil des Reiseprozesses und versichert den Passagieren, dass sie mit Würde und Verständnis behandelt werden sollten.
- 4.3 Unterstützung bei der Handhabung von Mobilitätshilfen
Der Flughafen ist verantwortlich für die kostenlose Unterstützung bei der Handhabung von Rollstühlen und anderen Mobilitätshilfen 1. Dies beinhaltet das Be- und Entladen der Geräte. Das Verfahren zur Übergabe des Rollstuhls am Gate, falls dieser im Frachtraum verstaut werden muss, sowie die Vorkehrungen für die Rückgabe bei der Ankunft sollten klar geregelt sein. Fluggäste sollten sich über die Verfahren zur Handhabung ihrer Rollstühle im Klaren sein, um sicherzustellen, dass diese sorgfältig behandelt und umgehend zurückgegeben werden. Dies ist ein entscheidender Aspekt für die Aufrechterhaltung der Unabhängigkeit an beiden Enden der Reise, da der Rollstuhl für die Mobilität unerlässlich ist.
- 4.4 Ein- und Aussteigen aus dem Flugzeug
Für das Einsteigen in das Flugzeug steht Unterstützung zur Verfügung, die je nach Flugzeug- und Flughafeninfrastruktur Rampen, Lifte oder Ambulifte umfassen kann 1. Unterschiedliche Flughäfen und Flugzeuge verfügen über unterschiedliche Barrierefreiheitsmerkmale. Bei Bedarf wird Hilfe beim Umsetzen auf den Flugzeugsitz geleistet 5. Dies kann geschultes Personal und spezielle Geräte umfassen. Das Aussteigen wird so gestaltet, dass der Rollstuhl so nah wie möglich an der Flugzeugtür bereitgestellt wird. Eine zügige Rückgabe des Rollstuhls ist für die fortgesetzte Mobilität entscheidend. Das Ein- und Aussteigen kann für Rollstuhlnutzer eine Herausforderung darstellen, und die Verordnung schreibt angemessene Unterstützung vor, um diese Übergänge sicher und komfortabel zu erleichtern. Dies unterstreicht die Unterstützung in wichtigen Phasen der Reise und stellt sicher, dass Rollstuhlnutzer mit Würde und minimalen Schwierigkeiten in das Flugzeug gelangen und es verlassen können.
5. Erfahrung an Bord: Rechte und Unterstützung während des Fluges
- 5.1 Verstauen von Mobilitätshilfen
Obwohl die Verordnung den Transport von Mobilitätshilfen, einschließlich elektrischer Rollstühle, vorsieht, können Platzbeschränkungen an Bord gelten 5. Flugzeugkabinen haben begrenzten Platz für große Gegenstände. Es ist wichtig, die Fluggesellschaft im Voraus zu informieren, um geeignete Vorkehrungen für die Verstauung zu treffen. Eine frühzeitige Kommunikation ermöglicht eine bessere Planung. Obwohl das Recht auf Beförderung von Mobilitätshilfen festgelegt ist, können praktische Einschränkungen Flexibilität und proaktive Kommunikation erforderlich machen. Dies steuert die Erwartungen hinsichtlich der Lagerung an Bord und erkennt an, dass Fluggesellschaften zwar bestrebt sein sollten, entgegenzukommen, physische Einschränkungen jedoch manchmal ein Faktor sein können.
- 5.2 Sitzplatzanordnung und Begleitpersonen
Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich nach besten Kräften zu bemühen, Sitzplätze nach den Bedürfnissen von Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität auf Anfrage und vorbehaltlich der Sicherheitsanforderungen und Verfügbarkeit zu arrangieren 5. Fluggesellschaften sollten versuchen, spezifische Sitzplatzwünsche zu erfüllen. Wenn eine behinderte Person von einer Begleitperson unterstützt wird, wird die Fluggesellschaft alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um dieser Person einen Sitzplatz neben der behinderten Person zuzuweisen 5. Dies stellt sicher, dass während des Fluges leicht Hilfe geleistet werden kann. Die Verordnung ermutigt Fluggesellschaften, den Sitzplatzpräferenzen von Rollstuhlnutzern und ihren Begleitpersonen entgegenzukommen, um Komfort und Unterstützung während des Fluges zu gewährleisten. Dies berücksichtigt ein häufiges Bedürfnis von Reisenden mit Behinderungen und erkennt die Bedeutung einer Begleitperson für die Unterstützung an.
- 5.3 Barrierefreiheit der Einrichtungen an Bord (z. B. Toiletten)
Barrierefreie Toiletten sind für längere Flüge unerlässlich. Die Barrierefreiheit der Einrichtungen an Bord, insbesondere der Toiletten, ist ein wichtiger Faktor für den Komfort und die Würde von Rollstuhlnutzern während Flugreisen. Dies berücksichtigt ein grundlegendes Barrierefreiheitsbedürfnis und erkennt an, dass der Zugang zu Toiletten für eine komfortable Reise entscheidend ist.
- 5.4 Unterstützung durch das Kabinenpersonal
Passagiere haben das Recht auf Unterstützung durch das Kabinenpersonal, z. B. bei persönlichen Bedürfnissen während des Fluges, ausgenommen direkte persönliche Pflege wie Füttern oder Medikamentengabe (basierend auf allgemeinen Luftfahrtstandards 5). Das Kabinenpersonal ist für bestimmte Arten von Unterstützung geschult. Das Kabinenpersonal spielt eine Rolle bei der allgemeinen Unterstützung, aber Passagiere sollten sich auf persönliche Pflegebedürfnisse unabhängig oder mit einer Reisebegleitung einstellen. Dies klärt den Umfang der Unterstützung an Bord und hilft Passagieren zu verstehen, welche Unterstützung sie vom Kabinenpersonal erwarten können und was sie selbst organisieren müssen.
6. Umgang mit potenziellen Herausforderungen und Suche nach Abhilfe
- 6.1 Verweigerte Beförderung: Ihre Rechte und Rechtsmittel
Die Rechte von Passagieren, denen die Beförderung aufgrund ihrer Behinderung unter Umständen, die nicht durch die Ausnahmen abgedeckt sind, verweigert wurde, einschließlich des Rechts auf Erstattung oder Umleitung, werden erneut bekräftigt 1. Dies sind Standardpassagierrechte in der EU. Reisende sollten sich über die Schritte informieren, die sie unternehmen können, wenn ihnen die Beförderung unrechtmäßig verweigert wird, z. B. die Anforderung einer schriftlichen Begründung und die Kontaktaufnahme mit der zuständigen nationalen Durchsetzungsstelle (NEB) 1. Die Kenntnis des korrekten Verfahrens ist für die Suche nach Abhilfe unerlässlich. Obwohl die Verweigerung der Beförderung selten sein sollte, müssen Passagiere ihre Rechte kennen und wissen, wie sie Rechtsmittel einlegen können, falls dies unrechtmäßig geschieht. Dies befähigt Passagiere, unfaire Behandlung anzufechten und stellt sicher, dass sie sich der ihnen zur Verfügung stehenden Mechanismen bewusst sind.
- 6.2 Beschädigung oder Verlust von Rollstühlen und Mobilitätshilfen: Entschädigung und Meldung
Es besteht ein Anspruch auf Entschädigung, wenn Rollstühle oder andere Mobilitätshilfen während der Handhabung am Flughafen oder des Transports an Bord beschädigt werden oder verloren gehen, in Übereinstimmung mit internationalem, EU- und nationalem Recht 2. Dies bietet finanziellen Schutz für wesentliche Geräte. Reisende sollten jegliche Schäden bei der Ankunft dokumentieren und diese unverzüglich der Fluggesellschaft melden. Eine schnelle Meldung ist entscheidend für die Einleitung eines Anspruchs. Beschädigung oder Verlust von wesentlichen Mobilitätshilfen können schwerwiegende Auswirkungen haben, und die Verordnung sieht eine Entschädigung vor, obwohl Behindertenorganisationen eine stärkere Haftung fordern 3. Dies unterstreicht den verfügbaren finanziellen Schutz und die Bedeutung einer ordnungsgemäßen Meldung, um sicherzustellen, dass Passagiere eine angemessene Entschädigung für Schäden oder Verluste erhalten können.
- 6.3 Beschwerden und Durchsetzungsstellen
Die EU-Länder sind verpflichtet, unabhängige Stellen (NEBs) einzurichten, die Beschwerden über Verstöße gegen die Verordnung bearbeiten 1. NEBs bieten eine unabhängige Aufsichtsfunktion. Reisende sollten sich darüber informieren, wie sie die zuständige NEB im Falle ungelöster Probleme mit Flughäfen oder Fluggesellschaften finden und kontaktieren können 4. Dies gibt Passagieren einen klaren Weg für die Eskalation von Beschwerden. Die Existenz von NEBs bietet Passagieren die Möglichkeit, Beschwerden zu eskalieren und eine Lösung über die Fluggesellschaft oder den Flughafen hinaus zu suchen. Dies bietet einen formalen Mechanismus für die Rechenschaftspflicht und stellt sicher, dass unabhängige Stellen zur Untersuchung und Behandlung von Verstößen gegen die Verordnung vorhanden sind.
7. Praktische Tipps für eine problemlose Reise
- 7.1 Vorbereitung des Rollstuhls für die Reise
Es wird empfohlen, den Zustand des Rollstuhls vor der Reise zu überprüfen und zu dokumentieren (Fotos/Videos). Dies liefert Beweise für den Zustand vor der Reise. Abnehmbare Teile, die leicht beschädigt werden könnten, sollten gesichert oder entfernt werden. Dies minimiert das Risiko, dass Teile verloren gehen oder beschädigt werden. Bei elektrischen Rollstühlen ist sicherzustellen, dass die Batterie den Vorschriften der Fluggesellschaft entspricht (Typ, Sicherung). Die Vorschriften der Fluggesellschaften für Batterien sind aus Sicherheitsgründen streng. Es ist ratsam, wichtige Werkzeuge oder ein einfaches Reparaturset mitzuführen. Dies ermöglicht kleinere Reparaturen während der Reise. Eine ordnungsgemäße Vorbereitung des Rollstuhls kann das Risiko von Schäden während des Transports minimieren. Dieser proaktive Ansatz trägt zum Schutz des Rollstuhls bei, der für die Mobilität und Unabhängigkeit des Nutzers unerlässlich ist.
- 7.2 Wichtige Dokumente und Identifikation
Es ist ratsam, eine Kopie der Flugbuchung und eine Bestätigung der angeforderten Unterstützung mitzuführen. Dies dient als Buchungsnachweis und Bestätigung der vereinbarten Unterstützung. Der Rollstuhl sollte mit einem Identifikationsanhänger mit Kontaktdaten versehen sein. Dies hilft, falls der Rollstuhl verlegt wird. Gegebenenfalls sollte eine ärztliche Bescheinigung oder ein Schreiben des Arztes mitgeführt werden, das die Notwendigkeit des Rollstuhls und die benötigte spezielle Unterstützung erläutert. Dies kann hilfreich sein, um medizinische Bedürfnisse gegenüber dem Flugpersonal zu klären. Die richtigen Dokumente können reibungslosere Interaktionen mit Flug- und Flughafenpersonal ermöglichen. Dies stellt sicher, dass Passagiere die notwendigen Informationen zur Hand haben, um alle Fragen oder Bedenken des Flug- oder Flughafenpersonals zu beantworten.
- 7.3 Kommunikationsstrategien mit Flughafen- und Flugpersonal
Eine klare und höfliche Kommunikation mit dem Personal in allen Phasen der Reise wird empfohlen. Positive Interaktionen können zu besserer Unterstützung führen. Seien Sie bereit, Ihre Bedürfnisse und die beste Art Ihrer Unterstützung zu erklären. Die Bereitstellung klarer Anweisungen hilft dem Personal, spezifische Anforderungen zu verstehen. Zögern Sie nicht, Fragen zu stellen, wenn Sie sich über ein Verfahren oder eine geleistete Unterstützung unsicher sind. Die Einholung von Klärung kann Missverständnisse vermeiden. Eine effektive Kommunikation ist der Schlüssel, um sicherzustellen, dass Ihre Bedürfnisse verstanden und erfüllt werden. Durch klare und proaktive Kommunikation können Passagiere dazu beitragen, dass ihre spezifischen Bedürfnisse während ihrer gesamten Reise effektiv berücksichtigt werden.
- 7.4 Reiseversicherungsüberlegungen
Es wird empfohlen, eine Reiseversicherung in Betracht zu ziehen, die speziell Mobilitätshilfen abdeckt, einschließlich Beschädigung oder Verlust während Flugreisen. Standardreiseversicherungen haben möglicherweise Einschränkungen hinsichtlich der Deckung von Mobilitätshilfen. Die Versicherungsbedingungen sollten sorgfältig geprüft werden, um den Umfang der Deckung zu verstehen. Es ist wichtig zu wissen, was abgedeckt ist und was nicht. Eine Reiseversicherung kann im Falle unvorhergesehener Umstände einen zusätzlichen finanziellen Schutz bieten. Dies bietet eine Absicherung gegen potenzielle finanzielle Verluste aufgrund von Beschädigung oder Verlust des Rollstuhls, dessen Reparatur oder Ersatz sehr kostspielig sein kann.
8. Ressourcen und Unterstützungsorganisationen: Vernetzung mit hilfreichen Netzwerken
- 8.1 Europäische und nationale Behindertenorganisationen
Relevante Organisationen auf europäischer Ebene, wie das Europäische Behindertenforum (EDF) und die Europäische Vereinigung für Rückenmarkverletzte (ESCIF), sollten konsultiert werden 3. Diese Organisationen setzen sich auf europäischer Ebene für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein. Reisende werden ermutigt, nationale Behindertenorganisationen in ihrem Herkunfts- und Zielland zu recherchieren, um spezifische Ratschläge und Unterstützung zu erhalten 7. Nationale Organisationen verfügen oft über spezifische Kenntnisse der lokalen Vorschriften und Dienstleistungen. Behindertenorganisationen spielen eine wichtige Rolle bei der Wahrung der Rechte von Reisenden mit eingeschränkter Mobilität und bieten wertvolle Informationen und Unterstützung. Diese Organisationen bieten fachkundige Beratung, Ressourcen und eine kollektive Stimme zur Förderung besserer Barrierefreiheit im Luftverkehr.
- 8.2 Barrierefreiheitsdienste von Flughäfen und Fluggesellschaften
Reisende sollten die Websites der jeweiligen Flughäfen und Fluggesellschaften auf Informationen über deren Barrierefreiheitsdienste und die Kontaktdaten ihrer Barrierefreiheitsteams überprüfen. Die direkte Kontaktaufnahme mit den Dienstleistern kann die spezifischsten Informationen liefern. Viele Flughäfen und Fluggesellschaften verfügen über spezielle Ressourcen und Ansprechpartner für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität. Dies leitet die Nutzer zu den primären Dienstleistern für ihre Reisebedürfnisse und ermöglicht es ihnen, maßgeschneiderte Informationen und Unterstützung zu erhalten.
- 8.3 Relevante Online-Ressourcen und Gemeinschaften
Es wird empfohlen, Online-Foren, Social-Media-Gruppen und Websites zu erkunden, die sich mit barrierefreiem Reisen befassen, um aus erster Hand Tipps und Ratschläge von anderen Rollstuhlnutzern zu erhalten. Diese Plattformen bieten Peer-to-Peer-Unterstützung und praktische Einblicke. Peer-to-Peer-Unterstützung und Online-Communities können praktische Tipps und emotionale Unterstützung für die Navigation beim barrierefreien Reisen bieten. Der Austausch von Erfahrungen und Ratschlägen mit anderen Rollstuhlnutzern kann wertvolle praktische Tipps und ein Gemeinschaftsgefühl vermitteln.
9. Schlussfolgerung: Rollstuhlnutzer für selbstbewusste Flugreisen in Europa stärken
Die wichtigsten Rechte und die verfügbare Unterstützung für Rollstuhlnutzer gemäß den EU-Bestimmungen wurden dargelegt. Die Bedeutung von Reiseplanung, Kommunikation und Kenntnis der eigenen Rechte vor dem Flug wird hervorgehoben. Abschließend wird eine beruhigende Botschaft ausgesprochen, die Rollstuhlnutzer ermutigt, selbstbewusst zu reisen und die Möglichkeiten zu nutzen, die barrierefreies Fliegen innerhalb Europas bietet.
Tabelle 1: Zusammenfassung der wichtigsten Rechte gemäß EU-Verordnung (EG) Nr. 1107/2006
Recht | Beschreibung |
Recht auf Nichtdiskriminierung | Verbot der Verweigerung von Buchung oder Beförderung aufgrund von Behinderung oder eingeschränkter Mobilität. |
Recht auf kostenlose Unterstützung | Anspruch auf kostenlose Hilfe an Flughäfen und an Bord. |
Recht auf Beförderung von Mobilitätshilfen | Transport von Rollstühlen und anderen Mobilitätshilfen (unter bestimmten Bedingungen). |
Recht auf barrierefreie Informationen | Bereitstellung wesentlicher Informationen in zugänglichen Formaten. |
Recht auf Entschädigung | Entschädigung bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen. |
Pflichten bei verweigerter Beförderung | Fluggesellschaften müssen Gründe nennen und Alternativen anbieten. |
Nationale Durchsetzungsstellen | EU-Länder müssen unabhängige Stellen für Beschwerden einrichten. |
Tabelle 2: Empfohlene Schritte für die Reiseplanung vor dem Flug
Schritt | Details |
Fluggesellschaft über Bedürfnisse informieren | So früh wie möglich, idealerweise bei der Buchung. Angaben zu Rollstuhl (Größe, Gewicht, Batterie). |
Spezifische Unterstützung anfordern | Online, telefonisch oder über Reisebüro. Art der benötigten Hilfe detailliert angeben. |
Richtlinien der Fluggesellschaft klären | Nachfragen zu Transportbedingungen, Einschränkungen bei Größe/Gewicht/Typ des Rollstuhls. |
Einschränkungen prüfen | Gibt es Einschränkungen für meinen Rollstuhltyp? |
Referenzen
1. Rights of people with reduced mobility — air travel – EUR-Lex.europa.eu., Zugriff am März 18, 2025, https://eur-lex.europa.eu/EN/legal-content/summary/rights-of-people-with-reduced-mobility-air-travel.html?fromSummary=32
2. Regulation (EC) No 1107/2006 of the European Parliament and of the Council – Legislation.gov.uk, Zugriff am März 18, 2025, https://www.legislation.gov.uk/eur/2006/1107
3. Joint Call to the European Commission on stronger protection for the rights of persons with disabilities when travelling by air, Zugriff am März 18, 2025, https://www.edf-feph.org/publications/joint-call-to-the-european-commission-on-stronger-protection-for-the-rights-of-persons-with-disabilities-when-travelling-by-air/
4. The Regulation on the rights of disabled persons and persons with reduced mobility when travelling by air | European Blind Union, Zugriff am März 18, 2025, https://www.euroblind.org/newsletter/2023/march/en/regulation-rights-disabled-persons-and-persons-reduced-mobility-when
5. Regulation (EC) No 1107/2006 of the European Parliament and of the Council of 5 July 2006 concerning the rights of disabled persons and persons with reduced mobility when travelling by air (Text with EEA relevance) – Legislation.gov.uk, Zugriff am März 18, 2025, https://www.legislation.gov.uk/eur/2006/1107/annex/II
6. – European Spinal Cord Injury Federation, Zugriff am März 18, 2025, https://www.escif.org/
7. FGQ – Fördergemeinschaft der Querschnittgelähmten – FGQ, Zugriff am März 18, 2025, https://www.fgq.de/
8. Nationale und internationale Organisationen mit dem Schwerpunkt Querschnittlähmung – Der-Querschnitt.de, Zugriff am März 18, 2025, https://www.der-querschnitt.de/archive/4866
9. Vereine und Behindertenorganisationen – oesterreich.gv.at, Zugriff am März 18, 2025, https://www.oesterreich.gv.at/themen/menschen_mit_behinderungen/arbeit-und-pension/sonstige_informationen___behinderung/Seite.1620005.html
10. Querschnittlähmung – Verband der Rollstuhlfahrenden Österreichs – Rollstuhl aktiv, Zugriff am März 18, 2025, https://rollstuhl-aktiv.at/querschnittlaehmung/
11. Rollstuhl aktiv – Verband der Rollstuhlfahrenden Österreichs, Zugriff am März 18, 2025, https://rollstuhl-aktiv.at/
12. Overseas Organisations – Spinal Injuries Association, Zugriff am März 18, 2025, https://www.spinal.co.uk/wp-content/uploads/2015/08/Overseas-Organsations.pdf
13. KOBV Österreich – Der größte Behindertenverband, Zugriff am März 18, 2025, https://www.kobv.at/
14. Austria – European Spinal Cord Injury Federation, Zugriff am März 18, 2025, https://www.escif.org/austria/
